Anzeigen, Flyer, Broschüren, Logoentwicklung, Internetgestaltung, und und und
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Leistungen Prinzing-Design erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Prinzing-Design erkennt ihre Geltung ausdrücklich schriftlich an.
1.3 Sämtliche Zusagen und Nebenabreden des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine dem Parteiwillen und dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende rechtswirksame Regelung ersetzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

2. Urheberrechte und Nutzungsrechte
2.1 Unsere Leistungen genießen den Schutz des Urhebergesetzes. Sie dürfen nur für den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und gegen Nachhonorierung statthaft.
2.2 Entwürfe und fertige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Prinzing-Design weder im Original noch bei evtl. Reproduktionen verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß wird geahndet.
2.3 Prinzing-Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders Vertraglich vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
2.4 Prinzing-Design hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken als Urheber genannt zu werden.
2.5 Wir setzen voraus, dass der Kunde an allen Unterlagen (Bilder, Logos usw.), die er Prinzing-Design zur Verfügung stellt, das volle Nutzungsrecht besitzt.

3. Vergütung
3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Leistungen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu erfolgen.
3.3 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Prinzing-Design. Das im Vertrag vereinbarte Nutzungsrecht geht ebenfalls erst bei vollständiger Bezahlung an den Kunden über.
3.4 Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche weitere Tätigkeiten, die Prinzing-Design für den Kunden erbringt, sind sofern nicht anders vereinbart kostenpflichtig.
3.5 Eine Auftragsstornierung wird mit 50 % des Rechnungswertes berechnet, mindestens jedoch 150,- Euro. Ein Auftrag in diesem Sinne (als Abweichung zu Ziffer 1.3) gilt als Erteilt, wenn ein ausreichend spezifiziertes Angebot von Prinzing-Design (auch per Fax) vorliegt und dieses Angebot (auch mündlich) vom Kunden angenommen wurde.

4. Sonderleistungen, nachträgliche Änderungen
4.1 Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung von Internetseiten, Konzepten oder Designarbeiten können von Prinzing-Design entsprechend des zusätzlichen Aufwandes gesondert berechnet werden.
4.2 Prinzing-Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Prinzing-Design entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Prinzing-Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Prinzing-Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und fertiggestellten Arbeiten werden nur Nutzungsrecht eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung von Unterlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Haftung
6.1 Prinzing-Design verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Und die Unterlagen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Prinzing-Design haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
6.2 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.
6.3 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung von
Prinzing-Design.
6.4 Für die Wettbewerbs- und Warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet
Prinzing-Design nicht.
6.5 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Prinzing-Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosteen zu tragen. Prinzing-Design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnenen Leistungen.
7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Prinzing-Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Prinzing-Design von allen Ansprüchen dritter frei.

8. Pflichten des Auftraggebers bei Internetauftritten
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Erstellung oder Änderung der Internetseiten erforderlichen Unterlagen zeitgerecht entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist Kempten
9.2 Es gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01.06.04